Kryptosteuer: Finanzministerium plant 25 Prozent auf Gewinne
Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, Gewinne aus Bitcoin und Ether ab 2028 mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zu besteuern. Ein Freibetrag bleibt erhalten.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen vorgelegt. Demnach sollen Spekulationsgewinne aus dem Handel mit digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin und Ether künftig der Abgeltungsteuer unterliegen. Die geplante Steuerquote beträgt 25 Prozent, inklusive Solidaritätszuschlag.
Neuregelung ab 2028
Die neue Regelung soll voraussichtlich ab dem Jahr 2028 in Kraft treten. Sie würde die bisherige Praxis der Steuerfreiheit nach einer einjährigen Haltefrist beenden. Kryptowerte wie Bitcoin und Ether, die bislang nicht unter die Abgeltungsteuer fielen, würden damit steuerlich wie klassische Kapitalanlagen behandelt werden. Pro Person soll weiterhin ein jährlicher Freibetrag gelten, der derzeit bei 1.000 Euro liegt.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) begründet den Schritt mit der zunehmenden Bedeutung von Kryptowerten als private Kapitalanlage. Der Gesetzentwurf wurde im Rahmen eines Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Schwarzgeld erarbeitet. Das Ministerium erwartet aus der neuen Regelung jährliche Steuereinnahmen in Höhe von rund 350 Millionen Euro.
Auswirkungen auf den Markt
Die geplante Besteuerung markiert einen Wendepunkt für die deutsche Krypto-Landschaft. Bislang profitierten private Anleger von der Steuerfreiheit, wenn sie ihre digitalen Vermögenswerte länger als ein Jahr hielten. Diese sogenannte Spekulationsfrist entfiele mit der Einführung der Abgeltungsteuer. Die Neuregelung schafft damit steuerliche Klarheit, könnte aber auch die Attraktivität von Kryptowerten als langfristige Anlage verändern.
Für den Fiskus bedeutet die Änderung eine Anpassung an die Realität eines gewachsenen Marktes. Kryptowährungen werden über einen stetig expandierenden Handelsplatz erworben und veräußert. Die Besteuerung nach dem Prinzip der Abgeltungsteuer stellt sie auf eine Stufe mit Wertpapieren und vereinfacht die steuerliche Behandlung für Anleger und Behörden.
Der Entwurf liegt derzeit anderen Bundesministerien zur Abstimmung vor. Er muss noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen, bevor er Gesetzeskraft erlangen kann. Die Ankündigung dürfte bereits jetzt Diskussionen über die steuerliche Gleichbehandlung verschiedener Anlageklassen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kryptostandorts auslösen.
Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und empfiehlt weder einen Wert noch ein Niveau oder eine Richtung; die Bewegung einer einzelnen Sitzung belegt keinen Trend. Hintergründe unter Krypto, Altcoin, Bitcoin, Begriffe im Finanzlexikon.
Häufige Fragen
Ab wann soll die Kryptosteuer gelten?
Die Neuregelung soll voraussichtlich ab dem Jahr 2028 in Kraft treten.
Wie hoch ist der geplante Steuersatz?
Gewinne aus Kryptowährungen sollen mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert werden, inklusive Solidaritätszuschlag.
Gibt es weiterhin einen Freibetrag?
Ja, pro Person soll ein jährlicher Freibetrag gelten. Der aktuelle Freibetrag liegt bei 1.000 Euro.
Quellen
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